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Krankenkasse info | Kostenübernahme Ihrer Kur durch ihre Krankenkasse
Seit dem Polen zur Europäischen Union gehört, können deutsche Krankenversicherungen die Kosten für ambulante Kuren auch in Polen übernehmen. Versicherte brauchen dafür eine ärztliche Verordnung, die zunächst von der Kasse genehmigt werden muss.
Der Anspruch auf eine Kur kann alle 4 Jahre geltend gemacht werden, bei medizinischer Notwendigkeit ist allerdings auch früher mit einer Kurbewilligung zur rechnen. Ein solcher Kuraufenthalt dauert in der Regel 3 Wochen, damit die Anwendung den größtmöglichen Erfolg aufweist. Dies ist neuerdings aber nicht mehr Pflicht. Die Krankenkasse zahlt dann für Unterbringung, Verpflegung und Fahrt eine Pauschale bis zu 13,00€ pro Tag. Dieser Zuschuss wird nur bei einem Mindestaufenthalt von 14 Tagen bis max. 21 Tagen erstattet.
Wenn also die Vorraussetzungen für einen Kuraufenthalt erfüllt sind, zahlt die Krankenkasse weiterhin die Übernahme der Kuranwendungen unter Berücksichtigung eines Eigenanteils des Patienten (teilweise abhängig von der Kurdauer). Für Heil- bzw. Kurmittel sind von Ihnen 10% Eigenanteil und 10 Euro pro Verordnung (Rezept) selbst zu zahlen. Der Versicherte muss die Kosten zunächst selbst bezahlen und dann zur Erstattung die Rechnung bei seiner Krankenkasse einreichen. Den Nachweis der erbrachten Leistungen erhalten Sie vor Ort. Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, sprechen Sie am besten mit Ihrer Krankenkasse.
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